Die Vorinstanz hat im vorliegenden Verfahren, welches unmittelbar nach dem letzten obergerichtlichen Verfahren betreffend Obhutszuteilung eingeleitet wurde, erneut umfangreiche Abklärungen getätigt, insbesondere C., seine Eltern und den Beistand persönlich angehört und einen Schulbericht eingeholt. Seit Ende August 2021, also seit über 5 Monaten, wohnt C. nun wieder bei seiner Mutter und die vorinstanzliche Obhuts- und Besuchsrechtsregelung funktioniert nun ohne grössere Schwierigkeiten, was eine erfreuliche Entwicklung darstellt. C. hat bei seiner Mutter mit dem Besuch der Tagesstruktur einen geordneten und regelmässigen Tagesablauf.