2.4. 2.4.1. Mit Entscheid des Obergerichts vom 29. Dezember 2020 wurde die Obhutszuteilung des Familiengerichts E. an die Mutter bestätigt. Zu dieser Zeit hielt sich C. mehrheitlich beim Vater auf (vgl. Akten im Verfahren KEKV.2020.37). Die Akten zeigen, dass sich C. auch nach Erlass des Entscheids des Obergerichts und während des gesamten vorinstanzlichen Verfahrens weiterhin beim Vater aufgehalten und sich geweigert hat, zur Mutter zurückzukehren. Mit Entscheid des Familiengerichts E. vom 8. Juli 2021 wurde die Obhutszuteilung an die Mutter bestätigt. Sowohl Ende Dezember 2020 als auch bis Sommer 2021 hatte der Vater die faktische Obhut über C. inne.