2.10. Mit Schreiben vom 24. Januar 2022 stellte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers ein Gesuch um Wechsel der unentgeltlichen Rechtsvertretung und ersuchte mit Wirkung ab 25. Januar 2022 Rechtsanwalt MLaw Patrick Bürgi, Baden, als unentgeltlichen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers einzusetzen. 2.11. Am 25. Januar 2022 leitete das Familiengericht E. dem Obergericht den Monatsbericht des Beistands vom 25. Januar 2022 für den Monat Januar 2022 weiter. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: