Eine Instrumentalisierung von C. durch den Beschwerdeführer werde bestritten. Die neue Betreuungsregelung am Morgen sei nicht ideal, da C. nach wie vor für eine ganze Stunde (05.15 bis 06.15 Uhr) alleine in der Wohnung bleiben müsse und von der Mutter eingesperrt werde. C. habe davor grosse Angst. Des Weiteren sage die Mutter konsequent sämtliche Zahnarzttermine von C. ab, obwohl dieser dringend auf eine Zahnspange angewiesen sei. Auch ein Termin im Spital N., welcher vom Hausarzt aufgrund des Verdachts, dass eine Beeinträchtigung von Organen für das Übergewicht von C. verantwortlich sein könnte, sei von ihr abgesagt worden.