2.7. Mit Eingabe vom 22. November 2021 nahm der Beschwerdeführer zur Beschwerdeantwort Stellung. Er führte aus, C. leide unter der aktuellen Betreuungssituation, da diese insbesondere nicht seinen Bedürfnissen und Wünschen entspreche. C. verbringe aktuell nur viel Zeit bei der Mutter, da er nicht möchte, dass der Beschwerdeführer aufgrund seines Verhaltens sanktioniert werde. Er sei daher dem Drängen des Beschwerdeführers zur Mutter zurückzukehren nachgekommen. Eine Instrumentalisierung von C. durch den Beschwerdeführer werde bestritten.