2.6. Am 2. November 2021 leitete das Familiengericht E. dem Obergericht den Monatsbericht des Beistands vom 28. Oktober 2021 für den Monat Oktober 2021 weiter. Daraus geht hervor, dass sich die Eltern an den Besuchsrechtsplan gehalten hätten. Die Mutter habe eingewilligt, dass C. zwei Wochen Herbstferien statt nur eine beim Vater verbringen dürfe. Einerseits sei der Vater darüber hocherfreut, andererseits benutze er solche Gegebenheiten um dem Beistand mitzuteilen, die Mutter habe kein Interesse am -9-