Nachdem sie C. auf die Gefährdungsmeldung angesprochen habe, habe dieser zu weinen begonnen und ihr geantwortet, der Vater habe das so befohlen. Des Weiteren teilte die Beschwerdeführerin mit, dass nach den Herbstferien 2021 ein Nachbar C. am Morgen ab 05.30 Uhr, wenn sie die Wohnung verlasse, betreue und bis C.'s Aufbruch in die Tagesstruktur um 07.00 Uhr bei ihm bleibe. C. würde sich gut mit dem Nachbarn verstehen.