2.4. Am 22. Oktober 2021 erstattete der Beschwerdeführer zusammen mit C. beim Polizeiposten der Kantonspolizei F. eine Gefährdungsmeldung. Gemäss dem Polizeibericht vom 22. Oktober 2021 habe C. Angst vor der Kindsmutter, da sie ihm gegenüber geäussert habe, dass er besser im Bauch geblieben und nicht auf die Welt gekommen wäre. Die Kindsmutter würde ihm verbieten, mit dem Vater zu telefonieren und sie habe ihm gedroht, sie würde ihn schlagen, wenn er etwas Falsches sagen würde.