Die mit Hilfe des Beistands aufgestellte Besuchsrechtsregelung, welche seit Ende August 2021 gelebt werde, funktioniere gut. Demnach verbringe C. Sonntagabend bis Mittwochabend und Donnerstagmorgen bis Freitagabend und jedes zweite Wochenende bei der Mutter bzw. in der Schule oder Tagesstruktur. Am Mittwoch nach der Schule bis am Donnerstagmorgen übernachte C. beim Vater und verbringe jedes zweite Wochenende beim Vater. Manchmal wünsche C. auch zusätzlich zum Vater zu gehen, um Schlagzeug zu üben. Über solche spontanen zusätzlichen Besuche könnten sich die Eltern einigen.