h) die Eltern in der Organisation von familienunterstützenden Massnahmen wie Randzeitenbetreuung, Mittagstisch usw. zu unterstützen, Angebote zu prüfen, zu begleiten und die Finanzierung zu klären; i) die Eltern bei der medizinischen Versorgung des Betroffenen zu beraten und wenn nötig solche in die Wege zu leiten; j) die Koordination zwischen Eltern und involvierten Fachpersonen zu übernehmen; k) die Einhaltung der Weisungen der Eltern zu überwachen. 2.2. Dem Beistand wird die Berechtigung erteilt, in alle Abklärungs- und therapieberichte Einsicht zu nehmen und diese direkt von den zuständigen Personen einzuverlangen.