e) die Eltern im Kontakt- und Besuchsrecht zwischen dem Betroffenen und dem andern Elternteil zu unterstützen und zu begleiten, so dass der Kontakt unbeschwert erfolgen kann; f) die Eltern bei der Ausgestaltung der elterlichen Sorge sowie der Kommunikation zwischen ihnen als Eltern zu beraten; g) die Eltern bei der Umsetzung von schulunterstützenden Massnahmen betreffend Förderung der Deutschkenntnisse des Betroffenen zu unterstützen; h) die Eltern in der Organisation von familienunterstützenden Massnahmen wie Randzeitenbetreuung, Mittagstisch usw. zu unterstützen, Angebote zu prüfen, zu begleiten und die Finanzierung zu klären;