"1. 1.1. Die mit Entscheid vom 5. August 2021 angeordnete Obhutszuteilung an die Mutter sowie die Besuchsrechtsregelung bleiben unverändert bestehen. 1.2. Dem Vater wird die Weisung erteilt, dafür besorgt zu sein, dass die Obhutszuteilung an die Mutter gemäss Entscheid vom 5. August 2021 umgesetzt werden kann, resp. den Betroffenen in die Obhut der Mutter zu übergeben. Im Unterlassungsfall wird dem Vater eine Ordnungsbusse von bis zu Fr. 1'000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung angedroht.