1.2. Mit Eingabe vom 11. Januar 2021 beantragte die Mutter beim Familiengericht E. die Vollstreckung des Obhuts- und Besuchsrechts. Der Beistand reichte dem Familiengericht ebenfalls einen am 11. Januar 2021 datierten freiwilligen Zwischenbericht ein, worin er beantragte, C. vor dem Familiengericht erneut anzuhören und über die Zuteilung der Obhut neu zu entscheiden. Nach einer Anhörung von C. am 31. März 2021, der Einholung des Schulberichts vom 7. April 2021 und der Durchführung einer Verhandlung mit den Eltern am 10. Juni 2021, fällte das Familiengericht E. am 8. Juli 2021 folgenden Entscheid: