Mit Entscheid des Familiengerichts E. vom 5. August 2020 wurde C. unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt und dem Vater ein Besuchsund Ferienrecht eingeräumt. Die dagegen vom Vater erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Aargau, Kammer für Kin- des- und Erwachsenenschutz, mit Entscheid vom 29. Dezember 2020 abgewiesen.