Mit der fachkundigen Begleitung der sechs Besuchstage durch die Fachstelle I. sind im Übrigen auch Rückmeldungen über allfällige Gefährdungen zu erwarten, so dass das Familiengericht auf deren Bericht hin intervenieren könnte. Zusätzlich wird mit der Weisung an die Eltern gemäss Dispositiv-Ziffer 2., wonach sie sich bei der Fachstelle I. betreffend Ausübung des Besuchsrechts und elterliche Kommunikation beraten und begleiten zu lassen haben, versucht, die Konfliktintensität zwischen den Eltern zu reduzieren, um eine stabile Basis für die kommende Kommunikation zu schaffen.