Im Oktober 2019 habe C. ihr von den Schlägen und Erniedrigungen durch den Beschwerdegegner erzählt. Dies stehe im direkten Konflikt mit dem Kindeswohl. Sie habe für C. umgehend eine psychotherapeutische Behandlung in der Klinik J. aufgegleist. Der angefochtene Entscheid sei derart einschneidend, dass er nicht lediglich nach einer 45-minütigen Kindesanhörung getroffen werden könne. C. habe ihnen [Mutter und Partner] nach der Anhörung gesagt, er habe die Richterin unbedingt davon überzeugen wollen, dass er nicht mehr zu seinem Vater gehen möchte, weil er Angst habe vor den Schlägen und davor, nicht mehr nach Hause zu dürfen.