2. 2.1. Die Vorinstanz begründet in ihrem Entscheid, dass das Bezirksgericht Q. im Rahmen des Scheidungsverfahrens trotz der Vorwürfe der häuslichen Übergriffe während des ehelichen Zusammenlebens zum Ergebnis gelangt sei, ein ausgedehntes Wochenendbesuchsrecht mit Übernachtungen entspreche dem Kindeswohl. Die KESB S. habe sich – selbst nach dem Vorfall, als der Vater den Betroffenen am 28. Dezember 2018 der Beschwerdeführerin nicht zurückgegeben habe – dieser Ansicht mit Entscheid vom 23. Mai 2019 angeschlossen und festgehalten, es bestünden keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Gestaltung der Besuche durch den Vater das Kindswohl gefährden würde.