1.4. Mit Entscheid vom 27. Mai 2019 übernahm das Familiengericht E. die Massnahme per 1. Juni 2019 von der KESB S. und führte sie unverändert weiter. 1.5. Nachdem der Vater seine Zustimmung zur Ausstellung eines Passes und einer Identitätskarte nicht gab, erteilte die Gerichtspräsidentin des Familiengerichts E. mit Entscheid vom 12. Juni 2019 die Zustimmung in Vertretung des Vaters (act. 22 ff.).