Weiter wurde der Vater für berechtigt erklärt, C. während der Schulferien und abwechselnd an Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten zu sich zu nehmen. In Bezug auf das Schuljahr 2018/19 wurden die Ferien des Vaters mit C. auf 15. bis 21. Oktober 2018, 21. bis 28. Dezember 2018, 8. bis 15. Februar 2019, 17. bis 26. April 2019 und auf 12. bis 31. Juli 2019 festgelegt. Weiter wurde die Mutter verpflichtet, C. während mindestens einer Stunde pro Woche in den Französischunterricht zu schicken. Sodann wurde die Mutter verpflichtet, die Identitätskarte und die Versicherungskarte von C. während seinen Besuchen beim Vater mitzugeben.