C. am Freitag jeweils nach Q. mitzunehmen, so dass er jeden Freitagabend von seinem Vater betreut werden könnte. Bezüglich des schulfreien Freitagnachmittags habe sie bereits Gespräche mit dem Schulleiter in R. geführt. Der Vater habe im Gegensatz zur Mutter kein ausreichend konkretes Betreuungs- und Besuchsmodell vorgewiesen, wenn ihm die Obhut zugeteilt würde.