2.4. Mit Stellungnahme vom 18. November 2021 beantragte der Beschwerdeführer sinngemäss eine Abweisung der von der Mutter gestellten Anträge. Er wolle seinen Sohn vor leichtsinnigen und dubiosen Handlungen, die sein Leben beträchtlich beeinflussen könnten, schützen. Die Wünsche und Bedürfnisse von ihm als Vater würden völlig missachtet. Seit Jahren beantrage er eine 50 %ige Obhut und sei immer ignoriert worden. Die Mutter handle aus Egoismus und vielleicht auch aus materiellen Gründen. Ein Kind leide darunter, wenn es aus seiner vertrauten Umgebung herausgerissen werde. Die Mutter sei nicht in der Lage, die Verantwortung und den Schutz für C. zu gewährleisten.