Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. C., geboren am tt.mm.2012, ist der Sohn der unverheirateten und getrennt lebenden Eltern B. und A.. C. steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge und seit dem Auszug des Vaters aus der gemeinsam bewohnten Wohnung in Q. im April 2017 unter der Obhut seiner Mutter. Im Juli 2020 hat die Mutter ihren neuen Partner, welcher in R. wohnhaft ist, geheiratet und im 2021 wurde deren gemeinsames Kind geboren.