Ist der Schaden eindeutig, klar und bestimmbar ausgewiesen, und wurde der Schaden nicht bereits beglichen, ist dieser mit folgenden Dokumenten der Justizleitung zu melden: - Schreiben an das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau unter Angabe der notwendigen Daten und einer kurzen Zusammenfassung der Schadensursache - Prüfungsentscheid mit Rechtskraftvermerk - Revisionsbericht - Im Rahmen des rechtlichen Gehörs eingegangene Stellungnahmen Soweit nicht bereits erfolgt, wird das Familiengericht Y. auf diese Weise vorzugehen haben.