Trotz der Empfehlung der Mutter des Betroffenen, er solle lernen selbständiger zu leben, und der Hilfe der Psychiaterin bei der Wohnungssuche, ist vorliegend von einem freiwilligen und selbstbestimmten Eintritt in das begleitete Wohnheim auszugehen mit dem Zweck, auf unbestimmte Zeit dort zu leben. Gemäss der Aussage des Betroffenen wollte er sich sogar bei der Gemeinde X. anmelden und seine Schriften dort hinterlegen, was als Indiz für die Absicht dauernden Verbleibens gewertet werden kann, doch erlaubte ihm die Gemeinde lediglich die Anmeldung als Wochenaufenthalter.