So wird als "Unterbringung" in einer Anstalt die Einweisung durch Dritte gegen den eigenen Willen der betroffenen Person betrachtet. Trotz der Empfehlung der Mutter des Betroffenen, er solle lernen selbständiger zu leben, und der Hilfe der Psychiaterin bei der Wohnungssuche, ist vorliegend von einem freiwilligen und selbstbestimmten Eintritt in das begleitete Wohnheim auszugehen mit dem Zweck, auf unbestimmte Zeit dort zu leben.