24 Abs. 1 ZGB 236 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 2019 seinen bisherigen Wohnsitz als fiktiven bei (vgl. zum Ganzen: DANIEL STAEHELIN, a.a.O., N. 19d zu Art. 23 ZGB mit Hinweisen, insbesondere auf BGE 138 V 23 E. 3.1.2; URS VOGEL, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 6. Auflage 2018, N. 5 zu Art. 442 ZGB). (…) 2.4 Von einer autoritativen Einweisung bzw. Unterbringung in das begleitete Wohnheim kann vorliegend nicht gesprochen werden. So wird als "Unterbringung" in einer Anstalt die Einweisung durch Dritte gegen den eigenen Willen der betroffenen Person betrachtet.