Aufenthaltsort frei gewählt hat. Die Frage des örtlich zuständigen Familiengerichts ist von der Frage der örtlich zuständigen Sozialhilfebehörde abzugrenzen Aus dem Entscheid des Obergerichts, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, vom 31. August 2019, i.S. B.I. (XBE.2019.38) 2019 Zivilrecht 235 Aus den Erwägungen