35 Art. 23 Abs. 1 ZGB; Art. 24 Abs. 1 ZGB Zur Beantwortung der Frage, ob die von einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme betroffene Person durch einen Eintritt in ein betreutes Wohnheim Wohnsitz begründet hat, sind Lehre und Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Wohnsitz heranzuziehen.