4.). 4.2.3. Die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau, der Verband Aargauischer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber und der Verband Aargauer Gemeindesozialdienste haben am 1. September 2017 unter dem Titel "Information zur Kostentragung der Mandatsführung bei Wegzug einer Person" Empfehlungen erlassen, wie ein finanzieller Ausgleich der von einer nicht kostenpflichtigen Gemeinde geführten Beistandschaft unter den Gemeinden hergestellt werden kann. Diese Empfehlungen schlagen vor, die vom Familiengericht festgelegte Pauschalentschädigung mit einem Zuschlag von 150% der Pauschale zu ergänzen, damit so mutmasslich eine Vollkostenentschädigung resultiert.