43 Art. 425 ZGB Es ist nicht Sinn der Genehmigung eines Schlussberichts, dessen Inhalt nach dem objektiven Wahrheitsgehalt zu erforschen und ihm dadurch behördlich festgestellte Beweiskraft zu verleihen. Die Genehmigung eines Schlussberichts ist nicht gleichbedeutend mit der Zustimmung zu allen Aussagen und Tätigkeiten des Mandatsträgers Aus dem Entscheid des Obergerichts, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, vom 20. August 2018 in Sachen S.W. (XBE.2018.39). Aus den Erwägungen