4.4. Für die Familiengerichte im Kanton Aargau bestehen demnach detaillierte gesetzliche Kriterien, nach denen sich die Spruchkörperbildung zu richten hat. Sinn und Zweck des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, welches seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, war unter anderem die Schaffung einer interdisziplinären Kindesund Erwachsenenschutzbehörde. Von einer solch interdisziplinär zusammengesetzten Behörde wird erwartet, dass sie den Sachverhalt aus unterschiedlichen Blickwinkeln beurteilt und ihre Entscheidungen gestützt auf eine umfassende Situationsanalyse abstützt. Mit der Regelung in § 55 Abs. 2