Entschädigung allein nach Zeitaufwand sieht der Anwaltstarif in Zivilsachen nicht vor. Die mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz zusammenhängenden sensiblen und eher komplexen Fragen stellen sich hinsichtlich Bedeutung und Schwierigkeit in gleicher oder ähnlicher Weise im Rahmen von durchschnittlichen Eheschutz- und Präliminarverfahren.