3.4.3. 3.4.3.1. Am 1. Januar 2017 ist das neue Kinderunterhaltsrecht in Kraft getreten. Auf Verfahren, die beim Inkrafttreten des neuen Kinderunterhaltsrechts – in erster oder auch zweiter Instanz (vgl. Dolder, Betreuungsunterhalt: Verfahren und Übergang, in: Fam- Pra.ch 2016, S. 918) - rechtshängig sind, findet das neue Recht Anwendung (vgl. Art. 13cbis Abs. 2 SchlT ZGB). Dabei sind nach dem Grundsatz der Nichtrückwirkung (Art. 1 SchlT ZGB; vgl. auch