51 Art. 423 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB Bei Austritt einer Wohnsitzgemeinde aus einem Gemeindeverband begründet allein der Austritt als solches kein wichtiger Grund i.S.v. Art. 423 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB für einen Wechsel des Beistandes; als wichtige Gründe i.S.v. Art. 423 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB können nur solche in Frage kommen, welche die Beziehung zwischen dem Beistand und der betroffenen Person direkt betreffen. 278 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 2017 Aus dem Entscheid des Obergerichts, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, vom 31. August 2017, i.S. A.L. (XBE.2017.59) Aus den Erwägungen