Das zentrale Revisionsanliegen der Stärkung der Solidarität in der Familie würde mit einer Verpflichtung zum Abschluss von Betreuungsverträgen widerlegt. Es würde mit einem solchen Eingriff in das funktionierende Familiengefüge auch gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen. Zur Wahrung der finanziellen Interessen der betroffenen Person genüge die Vorlage eines Budgets mit Darstellung von Einnahmen und Ausgaben. Der Auftrag zur Einreichung einer Betreuungsvereinbarung verletze damit auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. […] 3. 3.1. 2015 Zivilrecht 295