Aus dem Entscheid des Obergerichts, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, vom 27. Juli 2015 i.S. N. K. (XBE.2015.46). Aus den Erwägungen 2. 2.1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Auftrag der Beistände und Eltern der Verbeiständeten, dem Gericht eine Betreuungsvereinbarung zur Genehmigung vorzulegen. […] 2.2. Die angefochtene Verpflichtung wird im Entscheid der Vorinstanz damit begründet, hinsichtlich der Miet-, Unterhalts- und Be- 294 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 2015 294