Andererseits hat sich in der Praxis – trotz teilweise explizit gegenteiliger Gesetzesregelung in anderen Kantonen – kein einheitliches und befriedigendes anderes Vorgehen eingestellt. Auch hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz der Kostenübernahme neuer Wohnsitzgemeinden erheblich geringer ist, wenn sie Mandatsträger anderer Gemeinden finanzieren müssen, ohne dabei in irgendeiner Weise involviert zu sein.