Art. 446 ZGB; vgl. auch BBl 2006 7078; unklar HENKEL, a.a.O., N. 15 zu Art. 398 ZGB; SCHMID, a.a.O., N. 6 zu Art. 446 ZGB; Urteil des Bundesgerichts 5A_211/2014 vom 17. Juli 2014 E. 3.2.1.). 3.5. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass bei einer so stark ausgeprägten Demenz wie bei der Betroffenen eine Vertretungsbeistandschaft mit besonders breit gefasstem Auftrag ausreicht, um dem Schutzbedürfnis der Betagten zu begegnen. Die angestrebten Wirkungen können auch im Rahmen dieser gegenüber einer umfassenden Beistandschaft milderen Massnahme erreicht werden.