3.4. Fest steht, dass die betagte Betroffene an einer neurodegenerativen Erkrankung mit progredienter Demenz leidet, so dass sie schwer pflegebedürftig ist und nach einem ärztlichen Attest vom 20. November 2012 keinerlei Entscheidungen hinsichtlich ihres sozialen oder wirtschaftlichen Lebens mehr treffen kann (act. 11). Die Betroffene verbringt denn auch 70 % im Bett, während sie die restlichen 30 % im Rollstuhl sitzt (act. 32). Selbst ein Gespräch über grundlegende alltägliche Belange erweist sich nicht mehr als möglich (Anhörungsprotokoll der Vorinstanz, act.