abschätzen können, und die deshalb auch besonders gefährdet sind, ausgenutzt zu werden. Aber auch, wenn eine Person an einer immer wieder auftretenden Urteilsunfähigkeit leidet und in den dazwischen liegenden Zeiträumen gegen ihre Interessen handelt. Während die mildere Variante der kombinierten Vertretungsbeistandschaft bei älteren Menschen bezüglich Schutz und Unterstützung regelmässig als hinreichend betrachtet wird (vgl. Fassbind, a.a.O., S. 245 f.; 2014 Zivilrecht 325