2. Der Beschwerdeführer verlangt in seiner Beschwerde die Aufhebung des vormundschaftsbehördlichen Entscheids und dessen Rückweisung zum erneuten Entscheid an die Vorinstanz. Gegenstand dieses Entscheids bildet die Erweiterung der beistandschaftlichen 368 Obergericht, Abteilung Zivilgericht 2013