63 Art. 315a und Art. 310 ZGB; Sachzusammenhang und Prozessökonomie können es nahe legen, die im Rahmen eines kindesschutzrechtlichen Verfahrens zu beurteilende El- tern-Kind-Beziehung umfassend im Rahmen des hängigen Scheidungsverfahrens zu regeln. Für die erstmalige Beurteilung eines Obhutsentzugs besteht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kein Platz. Aus dem Entscheid des Obergerichts, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz, vom 13. Juni 2013 in Sachen R. U. (XBE.2013.31). Aus den Erwägungen