Vielmehr steht die Tatsache im Vordergrund, dass er zugestandenermassen die Mutter seiner Kinder getötet und sich damit selbst der Fähigkeit beraubt hat, für diese zu sorgen. Mit der Tötung der Mutter hat er seine drei Kinder zumindest für die Dauer seines Gefängnisaufenthalts faktisch auf lange Zeit hin zu Vollwaisen werden lassen, was eine Rücksichtslosigkeit sondergleichen darstellt. Einen grösseren Vertrauensverlust und damit einhergehend eine grössere Gefährdung des Kindeswohls als die vorsätzliche Tötung der engsten Bezugsperson der Kinder ist kaum vorstellbar. Vor diesem Hintergrund sind ihm jegliche Kompetenzen Entscheide im Sinne des Kindeswohls zu treffen, abzusprechen.