Lage, die nötigen Entscheide hinsichtlich der anstehenden Platzierung zu fällen, so dass ein Obhutsentzug angezeigt erscheint. 3.6. Im vorliegenden Fall zeigt sich exemplarisch, welche Konsequenzen ein zu Unrecht auf Grund eines passiven Akzeptierens der Platzierung durch die sorgeberechtigten Eltern unterlassener Obhutsentzug mit sich bringen kann. Formell bleiben die sorgeberechtigten Elternträger Entscheidungsträger, während ihnen faktisch die Entscheidung aber vorgegeben wird. Damit bleibt ein formeller Platzierungsentscheid der Vormundschaftsbehörde aus, so dass dagegen kein Rechtsmittel vorliegt.