Persönliche Probleme der Mutter einerseits, insbesondere die Alkoholsuchtproblematik und der häufige Partner- und Wohnortswechsel, und Probleme von B. wie Legasthenie und ADHS andererseits hätten dazu geführt, dass dieser schon seit früher Kindheit meist in Institutionen untergebracht gewesen sei. Gemäss Aktennotiz des Bezirksamts Y. vom 16. September 2010 habe Rechtsanwältin A. in einem Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter des Bezirksamts unter anderem ausgeführt, die Kindsmutter sei lediglich eine Marionette, die das befürworte, was man ihr sage. Faktisch sei das Heim H. in dieser Sache federführend und nicht die Kindsmutter oder die Beiständin.