hat. 2.2. In Laienkreisen bis weit hinein in Bereiche des professionellen Sozialwesens ist die Ansicht verbreitet, dass bei Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern mit einer Platzierung gestützt auf das in Art. 307 Abs. 1 ZGB festgehaltene Subsidiaritätsprinzip kein Obhutsentzug angezeigt sei. Dass dies in dieser allgemeinen Form nicht 2010 Zivilrecht 33