Es ging offensichtlich nicht darum, bloss die Finanzierung einer von der sorgeund obhutsberechtigten Mutter eingeleiteten Platzierung sicherzustellen, sondern der Gemeinderat V. hätte nach dem Sinn dieser Eingaben als Vormundschaftsbehörde anstelle der Kindsmutter für die Platzierung besorgt sein sollen, was, wenn auch nicht explizit beantragt, einen Obhutsentzug bedingt hätte. In der Eingabe der Kindsbeiständin vom 5. August 2010 wird auf S. 2 sogar ausdrücklich berichtet, die Kindsmutter habe sich gegen eine Platzierung in der Pflegefamilie ausgesprochen.