Mit Schreiben an die Vormundschaftsbehörde V. vom 20. Juli 2010 beantragte sie selbst einen Obhutsentzug. Gemäss Protokoll der Not-Standortbestimmung vom 21. Juli 2010 befürwortete die Kindsmutter die Einweisung in eine Beobachtungsstation. Schliesslich liegt weder eine Anmeldung oder ein von der Kindsmutter abgeschlossener Pflegevertrag für die Platzierung in eine Pflegfamilie noch ein Gesuch von ihr um Kostengutsprache zu diesem Zweck vor. In der vorliegenden Beschwerde wird auf S. 2 selbst ausgeführt, die Mutter unternehme ihrerseits keine eigenen Schritte für die Umsetzung der geforderten Platzierung in eine Pflegfamilie.