Es handelt sich dann nicht um eine Kindesschutzmassnahme, sondern um einen autonomen Entscheid der Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge; die Vormundschaftsbehörde wirkt an der Platzierung an sich nicht mit. Häufig werden die platzierenden Eltern aber trotzdem auf die Mitwirkung der Behörden angewiesen sein, wenn sie die Platzierung nicht aus eigenen Mitteln zu finanzieren vermögen respektive der Leistungserbringer (d.h. die Pflegefamilie oder die Organisation, welche die Pflegeplätze vermittelt) die Sicherstellung der Finanzierung verlangt.