Gemäss der auf dem Beschluss aufgeführten Rechtsmittelbelehrung konnte dagegen innert einer Frist von 30 Tagen Beschwerde geführt werden. 2010 Zivilrecht 27 2. 2.1. Gegen diesen Beschluss erhob B., vertreten durch Rechtsanwältin A., mit Eingabe vom 13. September 2010 Beschwerde an das Bezirksamt Y. […].